Wie funktioniert die Bezuschussung durch die Krankenkassen?

Alle auf dieser Seite als Präventionskurse gekennzeichneten Kurse sind als Präventionsmaßnahme gemäß §20 Abs. 1SBG V zertifiziert.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen diese Kurse in der Regel bei einer Teilnahme an mind. 80% der Termine zu ca. 80%. Den genauen Satz erfrage bitte bei deiner Krankenkasse.

Um diesen Zuschuss zu erhalten, gibt es von Seiten der Krankenkassen ein paar Richtlinien:

Wenn du einen Kurs von der Krankenkasse bezuschussen lassen möchtest, ist der Einstieg nur zum im Kursplan genannten Startdatum (ggf. noch bis zu 2 Wochen später) möglich.

Die Termine müssen hintereinander weg wahrgenommen werden, ein Pausieren ist nicht möglich.

Die Erstattung erfolgt nach Kursende. Am letzten Termin erhältst du von mir eine Teilnahmebestätigung, auf der auch die Höhe der gezahlten Kursgebühr vermerkt ist. Diese reichst du dann bei deiner Krankenkasse ein.

Kann ich versäumte Stunden nachholen?

Bei den Präventionskursen kannst Du online verpasste Termine bis max. zwei Wochen nach Kursende nachholen, z.Zt. ist das im Kurs dienstags und donnerstags 18:00-19:30 Uhr möglich.

Pünktlichkeit

Bitte komme spätestens 5, besser 10 Minuten vor Kursbeginn, damit wir den Unterricht pünktlich und in Ruhe beginnen können. Im O·YOGA in Schöneberg wird die Klingel kurz vor Kursbeginn abgestellt, so dass ein späterer Einlass hier nicht möglich ist.
Auch online bitte ich dich, pünktlich dabei zu sein.

Was ist, wenn ich einen Einzeltermin absagen möchte?

Gebuchte Einzelstunden (Yogacoaching) und Therapiesitzungen kannst du kostenfrei bis 48h vorher stornieren. Schreibe mir dafür eine Email an susanne@rueckenglueck.com oder ruf mich unter 0163 74 255 94 an.

Bitte habe Verständnis dafür, dass ich Absagen bis 24h vor Termin mit 50% und danach voll berechnen muss.